Was ist der ISPS-Code?
Der ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) ist der Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen. Er legt fest, wie Schiffe und Hafenanlagen Bedrohungen bewerten, einen Plan zur Gefahrenabwehr erstellen, Beauftragte für die Gefahrenabwehr benennen und ihr Personal schulen. In der Europäischen Union setzt die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 den Code um; in Deutschland regeln die Küstenländer die Gefahrenabwehr in Hafenanlagen in eigenen Hafensicherheitsgesetzen.
Woher er kommt
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat den Code als Ergänzung zum SOLAS-Übereinkommen (Kapitel XI-2) angenommen. Er gilt seit dem 1. Juli 2004. Sein Ziel ist es, Bedrohungen für die Gefahrenabwehr zu erkennen und sicherheitsrelevanten Ereignissen vorzubeugen, die Schiffe oder Hafenanlagen im internationalen Seeverkehr betreffen können.
Woraus er besteht
- Teil A – verbindliche Anforderungen,
- Teil B – Empfehlungen (Leitlinien). In der EU werden einzelne Abschnitte davon wie verbindliche Vorschriften angewendet; das betrifft unter anderem die Häufigkeit von Drills und Übungen (Art. 3 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004).
Die wichtigsten Begriffe
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| PFSA | Risikobewertung für die Hafenanlage – Ausgangspunkt für den Plan |
| PFSP | Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage – vertrauliches Dokument, beschreibt Maßnahmen und Verfahren |
| PFSO | Beauftragte(r) für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage – Rolle und Aufgaben |
| SSO | Beauftragte(r) für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff |
| Gefahrenstufen | 1, 2 und 3 – was sie in der Praxis bedeuten |
Was der ISPS-Code für Mitarbeitende einer Hafenanlage bedeutet
Nicht nur der PFSO ist für die Gefahrenabwehr verantwortlich. Mitarbeitende mit Aufgaben in der Gefahrenabwehr müssen ihre Pflichten nach dem Plan kennen, das übrige Personal die für sie maßgeblichen Bestimmungen des Plans. In der Praxis sollte jede und jeder Mitarbeitende wissen, wie man eine Bedrohung erkennt, wem und wie man sie meldet und was man unterlassen sollte. Der Code verlangt außerdem regelmäßige Drills und Übungen. Lesen Sie, wer in welchem Umfang geschult werden sollte.
Rechtsrahmen in Deutschland
Neben dem ISPS-Code und der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 gilt die Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen. Für die Gefahrenabwehr in Hafenanlagen sind in Deutschland die Küstenländer zuständig: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben dazu eigene Gesetze erlassen. Welche Behörde für Ihre Hafenanlage zuständig ist und welche Anforderungen im Einzelnen gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht.
Quellen
- Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code), IMO – Teil A und B.
- Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen.
- Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen.
- Hafensicherheitsgesetze der Küstenländer (Landesrecht).